Kosten
Eine Ersteinschätzung durch meine Kanzlei ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Die Ersteinschätzung umfasst neben der Aufnahme des Sachverhalts eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und zu möglichen Handlungsoptionen. Zudem informiere ich Sie immer transparent über die Höhe der Kosten.
Wünschen Sie im Anschluss an die Ersteinschätzung eine Vertretung durch meine Kanzlei, begründen wir ein Mandatsverhältnis.
Für nach der Ersteinschätzung und Begründung des Mandatsverhältnisses folgende Tätigkeiten durch meine Kanzlei werden Kosten entstehen. Insoweit gilt dann grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach richtet sich die konkrete Kostenhöhe insbesondere nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Daneben haben weitere Faktoren Einfluss auf die konkrete Kostenhöhe. Von Bedeutung ist etwa, ob lediglich ein rechtlicher Rat erteilt wird, ob darüber hinaus der Gegner oder Dritte angeschrieben werden (wobei bereits das erste Schreiben einen Gebührentatbestand auslöst, auch wenn es das einzige Schreiben bleibt), ob mit dem Gegner / Dritten verhandelt oder ein Vergleich geschlossen wird. Auch die Komplexität des konkreten Falls hat Auswirkungen auf die Kostenhöhe.
Der konkrete Zeitaufwand ist bei einer Abrechnung nach dem RVG unerheblich. In zeitlicher Hinsicht ist der Gesamtaufwand mit der Vergütung nach dem RVG abgegolten.
Die Vergütung nach dem RVG ist kein Erfolgshonorar. Die Vergütung wird allein durch die Tätigkeit der Kanzlei fällig, unabhängig davon, ob diese am Ende zum Erfolg geführt hat. Gerade aus diesem Grund sehe ich es als meine Pflicht an, Sie im Rahmen der Ersteinschätzung ehrlich und transparent darauf hinzuweisen, sollte ich Ihr Anliegen für nicht oder nur wenig erfolgversprechend halten.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, unterstütze ich Sie gerne bei der Einholung der Deckungszusage.